Benjamin Westphal

Steuerfachwirt      Beratungsstellenleiter Leerkenweg 39                21698 Harsefeld

 - Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -

Meine Leistungen

Rundum-sorglos-Paket

für Ihre

Einkommensteuererklärung

Von der Erstellung bis zur Bescheid Prüfung

(siehe unten Feld Beitragsordnung zur Ermittlung Ihres Beitrages)

Mein Ziel für SIE

Holen wir uns soviel wie möglich vom Finanzamt zurück !!

 

 

Ablauf und Service

kurze Zusammenfassung:

  1. Bei einem persönlichen Gespräch sprechen wir einmal alles durch
  2. Danach entscheiden Sie sich, ob Sie mit mir und dem Verein zusammen arbeiten möchten....wenn ja dann:
  3. übergeben Sie mir die nötigen Unterlagen und ich werde tätig
  4. Innerhalb von ein bis zwei Wochen hören Sie von mir
  5. Wir sprechen die fertige Einkommensteuererklärung zusammen durch und Sie erhalten eine Berechnung über das steuerliche Ergebnis
  6. Nach Unterschrift geht das gute Stück an das Finanzamt
  7. Nach der Veranlagung vom Finanzamt erhalte ich den Bescheid und prüfe ihn
  8. Eventuelle Einsprüche oder Rückfragen werde ich mit dem Finanzamt dirket klären, da ich Sie vor dem diesem vertrete. Somit haben Sie keine Berührungspunkte mit dem Finanzamt
  9. Haben Sie Fragen im laufenden Jahr dann melden Sie sich gern
  10. Termine gern auch am Abend bis 20.00 Uhr

Mein Partner

Lohnsteuerberatungsverbund e.V.

Ich handle im Namen und im Auftrage des Verbundes. Hinter diesem steht ein Zusammenschluss von mehreren Steuerberatern, die für mich als Ansprechpartner da sind, wenn es sich um schwierige Sachverhalte handelt. Somit habe ich immer einen starken Partner im Rücken.

Im Ergebnis sind Sie hier genauso gut aufgehoben wie beim Steuerberater - nur günstiger -.

Kompetent beraten in vielen steuerlichen Angelegenheiten

Da ich im Namen des Lohnsteuerberatungsverbund e.V. handel darf ich nur gemäß § 4 Nr. 11 StBerG folgende Personen beraten:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünfte.
  • Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung wenn die Einnahmen 13.000 € bzw. 26.000 € nicht übersteigen.
  • Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder,Erzieher,Betreuer nach §3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 €.     
  • Die restlichen Dinge wie Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten, Altervorsorgebeiträge usw. bleiben unberührt und stehe mit Rat und Tat zur Seite.
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